Förderung rechtzeitig beantragen!

August 2017: Das Bundeswirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass es zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung bezüglich der Antragsverfahren für die BAFA-Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP) geben wird: Die nachträgliche Antragstellung für nicht-gewerbliche Antragsteller in der Basisförderung wird zum Jahresende abgeschafft! Ab 2018 gilt damit generell das zweistufige Antragsverfahren für alle Anlagen, die 2018 in Betrieb gehen.
Was genau beinhaltet die Neuregelung?
Für alle Anlagen, die bis zum 31.12.2017 in Betrieb genommen werden, darf noch nach dem alten Verfahren eine Förderung beantragt werden - also im Anschluss an die Inbetriebnahme. Die Neunmonatsfrist ist weiterhin einzuhalten. Das einstufige Antragsverfahren läuft damit am 30.09.2018 vollständig aus.
Alle Anlagen, die ab dem 01.01.2018 in Betrieb genommen werden, unterliegen dem zweistufigen Antragsverfahren. Für sie muss also ausnahmslos vor der Auftragsvergabe der Förderantrag gestellt werden.
Projekte, bei denen vor Auftragsvergabe kein Förderantrag gestellt wurde, müssen also unbedingt bis 31.12.2017 In Betrieb genommen werden, um die Förderfähigkeit nicht zu verlieren!
Lesen Sie HIER die offizielle Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.